Ausweisantrag Flughafenausweis

Ausweisantrag Hauptteil

(Erstantrag, Änderungsantrag)

Zur einfachen und schnellen Bearbeitung empfehlen wir, dass Antragsteller und Arbeitgeber diesen Antrag gemeinsam ausfüllen.

Bitte beachten Sie, dass Sie vor dem Beginn der Antragstellung alle benötigten Dokumente (Ausweisdokument, Beschäftigungsnachweise, ggf. Meldebescheinigung) in digitaler Form vorliegen haben.

Alle Daten, die hochgeladen werden, müssen in gut lesbarer Form vorliegen.


Der Arbeitgeber hat detaillierte Angaben zur Tätigkeit, zum Einsatzbereich und –dauer zu machen. Die Angaben und die Notwendigkeit zum Zutritt müssen ggf. durch den Aufraggeber bestätigt werden.
Der Antragsteller ist seit
beim antragstellenden Unternehmen beschäftigt.
Ausweisdokument
Aktueller Hauptwohnsitz / Meldeadresse
Sofern aus der Kopie des Ausweisdokuments keine gültige Meldeadresse hervorgeht, so ist bei deutschem Wohnsitz eine aktuelle (nicht älter als drei Monate) Meldebescheinigung der Einwohnermeldebehörde beizulegen oder alternativ ein gültiger Aufenthaltstitel. Dies ist vor allem bei ausländischen Personaldokumenten und/oder Reisepässen der Fall. Bei einem aktuellen ausländischen Wohnsitz entfällt diese Voraussetzung

Hauptwohnsitze der letzten 10 Jahre lückenlos & chronologisch (ausgenommen aktueller Wohnsitz)

Nebenwohnsitze der letzten 10 Jahre

Angaben über Beschäftigungsverhältnisse, Lücken, Aus- und Weiterbildungen der letzten 5 Jahre (chronologisch)

Zur Erlangung der Zuverlässigkeit gem. §7 Luftsicherheitsgesetz müssen die Tätigkeiten der letzten 5 Jahre lückenlos nachgewiesen werden. Konkret bedeutet dies, dass alle beruflichen (Haupt-)Tätigkeiten, Ausbildungen, Schulzeiten, sonstigen Auszeiten, Arbeitslosenzeiten, Pflegezeiten, Zeiten der Selbstständigkeit, mit geeigneten Nachweisen belegt werden müssen. Bei Tätigkeiten und Lücken, die nicht länger als 28 Tage gedauert haben, entfällt diese Nachweispflicht.
• offizielle Dokumente aus denen die geforderten Informationen hervorgehen, z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, Gewerbeanmeldungen (ggf. mit Nachweis des Bestands des Gewerbes), Sozialversicherungsbescheide. Arbeitsverträge können in Kombination z.B. mit einem (geschwärzten) Kontoauszug als Nachweis des zu dem Zeitpunkt noch bestehenden Beschäftigungsverhältnisses eingereicht werden.
• Ausbildungsnachweis, Zeugnisse
• bei Reisen: Sichtvermerke in Reisepass, Flugbuchungen, Hotelrechnungen
• Arbeitslosenbescheinigung, Bescheinigung über den Erhalt von Pflegegeld oder anderen Entgeltersatzleistungen
• Versicherungsverlauf der Kranken-/ Sozialversicherungen
• Beginn und Ende der Tätigkeit müssen eindeutig ersichtlich und den Angaben im Antrag zuzuordnen sein
• Art der Tätigkeit
• Name / Stempel des Arbeitgebers, der Ausbildungsstätte, der ausstellenden Behörde
• bevorzugt in deutscher Sprache; Englisch wird akzeptiert. Sonstige fremdsprachliche Dokumente müssen ggf. beglaubigt übersetzt werden.
Wenn Sie Unterlagen einreichen, sind diejenigen Seiten ausreichend, auf denen Beginn und Ende der Tätigkeit ablesbar sind (z.B. bei Arbeitsverträgen nur die Seite mit Beginn). Bitte reichen Sie keine kompletten Arbeitsverträge o.ä. ein. Ist der Antragsteller/die Antragstellerin seit mindestens 5 Jahren im antragstellenden Unternehmen beschäftigt, bestätigt der Arbeitgeber dies mittels Unterschrift. Es sind dann keine weiteren Nachweise nötig. Falls keine Nachweise für eine Tätigkeit o.ä. vorliegen, kann im Ausnahmefall der aktuelle Arbeitgeber ein Interview mit dem Mitarbeiter führen und dieses mittels Formular »Interviewnachweis als Belegersatz« dokumentieren. Das Formular finden Sie auf unserer Webseite.

Angaben zu Auslandsaufenthalten

Bei einem Auslandsaufenthalt >6 Monate (innerhalb der letzten 5 Jahre) oder wenn ein Wohnsitz im Ausland besteht, muss ein Führungszeugnis aus dem entsprechenden Land im Original bei der FMG Ausweisstelle vorgelegt werden. Viele Führungszeugnisse bedürfen einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche sowie Haager Apostille oder Legalisation der Führungszeugnisse. Online Führungszeugnisse müssen verifizierbar sein.
Bei derzeitigem Aufenthalt / Wohnsitz im Ausland darf das Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate sein. Bei in der Vergangenheit liegenden Aufenthalten kann das Zeugnis auch älter sein, muss aber nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes datiert sein.
• In jedem Fall muss eine amtlich beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden.
• Führungszeugnis mit Echtheitszertifikat (Apostille/Legalisation) und amtlich beglaubigte Übersetzung müssen im Original eingereicht werden.
• Führungszeugnisse aus nicht-EU-Staaten müssen mit einer »Haager Apostille« oder Legalisation der Deutschen Botschaft im jeweiligen Land versehen sein.
• Bei Führungszeugnissen aus EU-Staaten bedarf es keiner Echtheitsbescheinigung, eine Apostille/Legalisation entfällt somit.
• Hat der Antragsteller / die Antragstellerin eine EU-Nationalität (ausgenommen die deutsche Nationalität) und Wohnsitz in Deutschland, sowie den entsprechenden Auslandsaufenthalt ab 6 Monaten kann ein EU-Führungszeugnis eingereicht werden, zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde des Wohnorts. Sollte das Land, in dem der Wohnsitz/Auslandsaufenthalt stattgefunden hat, keine Auskunft im EU-Führungszeugnis geben, so ist ein reguläres Führungszeugnis im Original (und Übersetzung) aus dem jeweiligen Land einzureichen.

* ab einem Zeitraum von 6 Monaten und mehr während der vergangenen 5 Jahre
Informationen zum ausländischen Urkundenverkehr für das jeweilige Land erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr

Kontaktadresse

Flughafen München GmbH

  • StraßeNordallee 25
  • Postfach23 17 55
  • PLZ / Ort85326 München

PDF-Antrag Flughafenausweis

Bei technischen Problemen mit dem Online-Formular können Sie den Antrag auch als PDF-Datei hier herunterladen.